Mietrecht

Was tun, wenn die Heizung im Winter nicht mehr funktioniert oder das Dach undicht ist und der Vermieter mit der Beseitigung der Mietmängel nicht nachkommt bzw. sich weigert die Mietmängel zu beseitigen. Kann man die Miete mindern oder sogar fristlos kündigen?

Die Nebenkostenabrechnung ist nicht nachvollziehbar - Was kann man tun?

Oder wie kann man als Vermieter einen Mieter, der seine Miete nicht mehr bezahlt, aus der Wohnung verweisen lassen. Muss man immer klagen?

Beratung und außergerichtliche, sowie gerichtliche Vertretung von Vermietern und Mietern im Bereich des Wohnraum-und des Gewerberaummietrechts.

Die Beratung und Vertretung erstreckt sich insbesondere auch auf folgende Themenfelder:

  • Gestaltung von Wohnraum– und Gewerberaummietverträgen
  • Erstellung Prüfung von Mieterhöhungserklärungen
  • Erstellung Prüfung von Kündigungen aller Art (Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug, Kündigung wegen Eigenbedarf, Kündigung wegen vertragswidrigem Verhalten)
  • Gestaltung von Mietaufhebungsverträgen und Räumungsvergleichen
  • Prüfung von Schadensersatzansprüchen, etwa wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen bei Mietende
  • Vertretung in sämtlichen, im Zusammenhang mit Mietverhältnissen anfallenden, gerichtlichen Auseinandersetzungen, wie etwa in Räumungsrechtsstreiten